AGB

1. Geltungsbereich
1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteile aller unserer Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage aller unserer Verkäufe und Lieferungen einschließlich Beratung und Auskünften. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung als angenommen.
2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
3.Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen der unter Abs. I.1. aufgezählter Art gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Sie werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferungs- und Leistungsannahme wirksam.
4. Sofern Lieferungen von Hardware- und Softwareprodukten Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend unsere einschlägigen Bedingungen und/oder die unserer Vertragspartner in der jeweils gültigen Fassung.

2. Vertragsinhalt
1. Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend. Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und
anwendungstechnischen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnisse vermitteln. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, sind sie nicht Vertragsbestandteil. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.
2. Wir behalten uns vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich erweisen.

3. Entsorgung
Die Firma FT Sicherheitstechnik ist für die fachgerechte Entsorgung der alten Kameras, Computeranlagen, Rekorder sowie anderer technischer Vorrichtungen zuständig.

4. Installation
Nach fachgerechtem Aufbau und Installation der Sicherheitstechnik obliegt es dem Kunden eine funktionsfähige Internetverbindung bereit zu stellen. Die Firma FT Sicherheitstechnik ist nicht für die Herstellung der Internetverbindung verpflichtet.
Zusätzlich anfallende Arbeitsschritte nach Aufbau und Installation der Sicherheitstechnik werden separat in Rechnung gestellt. Die Höhe der Vergütung ist arbeitsabhängig, unterschreitet jedoch nicht den Mindeststundensatz in Höhe von 70,- Euro (zusätzlich Mehrwertsteuer) pro Außendienst Mitarbeiter.
Die Einrichtung von Faxgeräten, Telefonanlagen und sonstigen technischen/fernfunkfähigen Vorrichtungen, außerhalb der zu installieren Sicherheitstechnik, obliegen dem Kunden. Die Firma FT Sicherheitstechnik trägt hierfür keine Gewähr.
Es obliegt dem Kunden nach Aufbau und Installation der Videoüberwachungsanlage/Alarmanlagen dessen Funktionsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
a) (Alarmanlage) Insbesondere falls vorhanden die Batteriestärke zu überprüfen.
Der Kunde hat auf Rohrleitungen und elektronische Kabelwege vor der Installation hinzuweisen. Andernfalls trägt die Firma FT Sicherheitstechnik keine Haftung.

5. Preise
Die von uns angegebenen Warenpreise verstehen sich ab Werk bzw. ab Lager und ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung und Montage soweit nichts anderes vereinbart wurde.

6. Lieferzeiten, Lieferung, Gefahrenübergang
1. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von ca. sechs Wochen nach Vertragsabschluss, es sei denn, dass sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet wurde.
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Zugangs unserer Auftragsbestätigung beim Vertragspartner, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen, die der Vertragspartner zu erbringen hat.
2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn Sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behindert sind, die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Leistungsverpflichtung frei, sofern uns kein grobes Verschulden an der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung trifft. Wenn die Leistungsverzögerung länger als vier Wochen dauert, ist der Vertragspartner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Leistungszeit oder werden wir von der Leistungsverpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
3. Bei eigenem Verzug und von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind wir zu Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Unsere Haftung ist bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
4. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt, sofern sie zu keiner Preiserhöhung führen und die Disposition des Kunden nicht beeinträchtigen.
5. Wenn zwischen uns und dem Kunden keine Vereinbarung über den Versand getroffen ist, erfolgt dieser nach unserem Ermessen.

7. Zahlung
1. In Rechnung gestellte Leistungen sind ab Rechnungszugang innerhalb der vereinbarten Frist fällig.
2. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 1% p. M. berechnet.
3. Zahlungen erfolgen ausschließlich an uns.
4. Vorauszahlungen können einzelvertraglich vereinbart werden. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, sind wir berechtigt, die Übergabe der Ware bis zur Zahlung aufzuschieben.
5. Bei Teilleistungen steht uns das Recht auf entsprechenden Teilzahlungen zu.
6. Tritt unser Vertragspartner vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass wir ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten sowie einen Pauschalbetrag von max. 30% des Kaufpreises zu vergüten.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung des Käufers tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts und steht dem Verkäufer zu. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bezüglich der Vorbehaltsware jegliche Beeinträchtigung des Eigentums zu unterlassen und im Falle des Zugriffs Dritter uns unverzüglich darüber zu informieren. Diesbezüglich entstehende Kosten von Interventionen trägt der Vertragspartner.

9. Gewährleistung
1. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, leisten wir Gewähr infolge eines vor Gefahrenübergang liegenden Fehlers nur nach folgenden Bestimmungen:
a) Hervorkommende Mängel müssen bei sonstigem Anspruchsverlust binnen acht Werktagen bei uns gerügt werden.
b) Wenn am gerügten Liefergegenstand Reparaturversuche. Instandsetzungsarbeiten oder technische Änderungen durch unseren Vertragspartner oder Dritte nicht stattgefunden haben und
c) Wenn der Liefergegenstand vom Vertragspartner und/oder Endkunden sachgemäß bedient und eingesetzt wird.
2. Mängelansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Übernahme unserer Leistung geltend gemacht werden. Diese objektive Verjährungsfrist ist unabhängig davon, wann der Mangel erkennbar geworden ist.
3. Der Einsatzbereich von gelieferter Software muss den vorgeschriebenen Systemvoraussetzungen entsprechen. Soweit die Produkte Software enthalten, haften wir dafür, dass diese Software zum Zeitpunkt der Lieferung im Wesentlichen unserer Produktdokumentation in Bezug auf diese Software entspricht (Anwenderdokumentation). Dies gilt unabhängig davon, ob die Software in einem von uns gelieferten Produkt enthalten ist oder davon getrennt geliefert wurde.
4. Wir sind nicht verantwortlich für Umstände, auf die wir keinen Einfluss haben und für Mängel oder Probleme, die durch solche Umstände verursacht werden. Zu diesen Umständen zählen der normale Verschleiß, Katastrophen, schuldhaftes Verhalten des Benutzers oder jeder anderen Partei, die durch den Käufer eingesetzt wird, unsachgemäße Installation, Anwendung, Lagerung oder Wartung der Produkte oder andere Ursachen, die nicht in den Produkten selbst liegen, oder das Nichtbefolgen unserer Empfehlungen. Wir haften nicht für Batterien, die in Verbindung mit den gelieferten Produkten verwendet werden, es sei denn, die Batterien waren Gegenstand eines Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
5. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl ausschließlich auf Ersatzlieferung, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages), Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Nachbesserung.
6. Zur Mangelbeseitigung hat der Vertragspartner die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
7. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

10. Haftung
1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlungen und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden – auch soweit vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Vertragspartners stehen –werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns. Wir haften laut ABG auch für nicht vorhersehbare Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt, in diesem Fall stehen wir auch für unwesentliche Schäden ein. Eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist jedoch ausgeschlossen, sofern sie auf der Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht durch einen unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
2. Jegliche Haftung unsererseits für Schäden bei leichter Fahrlässigkeit übernehmen wir nur im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
3. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere wird nicht für Schäden gehaftet, die als Folge von strafbaren Handlungen (z.B. Raub, Diebstahl, Einbruchsdiebstahl) gegenüber Personen, dem Eigentum oder dem Vermögen des Vertragspartners oder Drittenentstehen. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche
für Folgeschäden, z.B. bei Nichtfunktionieren der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr sowie ggf. Bewachungsunternehmen bei Gefahrenmeldungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegenstehen.
4. Wir haften nicht für Arbeiten unserer Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen zusammenhängen oder soweit dieselben vom Vertragspartner direkt veranlasst sind.
5. Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6. Beratungen durch unser Personal oder von uns beauftragte Vertreter erfolgen unverbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand unserer Erkenntnisse und Erfahrungen und werden nach bestem Wissen erteilt. Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als uns nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
7. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Kunden, welche zum Beispiel in Verbindung mit einem Ausfall der Ware entstehen, durch fehlerhafte Funktion von Programmen oder Datenverlust, ebenso wenig, wenn die vom Kunden gewählte Systemkombination seinen Erfordernissen nicht entspricht oder die beabsichtigten Ergebnisse nicht erreicht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegensteht.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für unsere Rechtsbeziehungen gilt das deutsche Recht.
2. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist
der Sitz des Verkäufers.

12. Sonstiges
1. Die von uns zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt.
Der Besteller verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen.
2. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese ohne unsere Zustimmung weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinen unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Besteller zur Schadensersatzleistung verpflichtet.
3. Gebühren, die von der Post, Polizei, Feuerwehr oder Dritten aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
4. Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.
5. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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